1952 gab die Stadt Freiburg die Pérolles-Schlucht als Deponie von Hausmüll zugunsten des Standorts La Pila auf. Dieser Standort wurde bis zur Inbetriebnahme der ehemaligen Deponie von Châtillon im Februar 1973 genutzt. Aktueller Besitzer des Geländes ist der Staat Freiburg. Der Bereich der Deponie ist derzeit durch einen Wald bedeckt und umfasst eine Fläche von etwa zwei Hektar. Seit 2004 wurde der Standort von La Pila in Anwendung der eidgenössischen Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten immer eingehender untersucht. Infolge von Analysen, die eine Kontamination des Fischbestands feststellten, hat der Staatsrat am 29. August 2007 ein Fischereiverbot in der Saane zwischen den Staumauern von Rossens und Schiffenen beschlossen. In seiner Sitzung vom 2. Oktober 2007 legte der Staatsrat einen Beschluss zur Organisation des Projekts zur Sanierung der ehemaligen Deponie La Pila fest. Die alte Deponie La Pila enthält vor allem Siedlungsabfälle (Hausmüll, Sperrgut und entsprechende Abfälle, die von Unternehmen stammen) sowie Baustellenabfälle. Gewerbe- und Industrieabfälle (Kondensatoren, Transformatoren) sind ebenfalls vorhanden.