Sich vor Gebäudeschadstoffen schützen : Asbest
Asbest ist ein mineralischer Naturstoff mit feinfaseriger Struktur, der aufgrund seiner vielfältigen Eigenschaften zwischen 1900 und 1990 in unterschiedlichsten Anwendungen in Industrie und Baugewerbe zum Einsatz kam. Die Inhalation der anorganischen Feinfasern kann beim Menschen Asbestose und Lungenkrebs verursachen.
Schadstoffuntersuchungen können auch ausserhalb der Betriebszeiten durchgeführt werden.
Schlüsselfragen für den Bauherrn:
- Wurden im Gebäude asbesthaltige Materialien verwendet?
- Besteht eine gesundheitliche Gefährdung für die Bewohner?
- Sind Sofortmassnahmen für die weitere Nutzung des Gebäudes erforderlich?
- Welche Massnahmen sind bei einem Umbau oder Rückbau erforderlich?
- Mit welchen Kosten/Mehrkosten muss für die Sanierung und Entsorgung der asbesthaltigen Materialien gerechnet werden?
Rechtsgrundlagen:
Umweltschutzgesetz (USG), Raumplanungsgesetz (RPG), Raumplanungsverordnung (RPV), Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV), Bauarbeitenverordnung (BauAV), Luftreinhalte-Verordnung (LRV), EKAS-Richtlinie 6503 Asbest, Verordnung über die Vermeidung und die Entsorgung von Abfällen (Abfallverordnung, VVEA), Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA).
Beschreibung der Leistungen:
- Sammeln von Informationen zum Gebäude (Pläne, Bau- und Umbaudaten, Recherche Baumaterialien/ Bauausführung)
- Kennzeichnung von asbestverdächtigen Materialien vor Ort durch anerkannte und zertifizierte Experten
- Probenahmen, Analysen und Beratung
- Auswertung der Ergebnisse und Benennung der zu sanierenden Materialien
- Festlegung des Vorgehens für die Entfernung asbestbelasteter Materialien
- Schätzung der Kosten / Mehrkosten im Zusammenhang mit Asbestsanierungen / -rückbauten
- Kostenschätzung der Sanierungsarbeiten
- Ausschreibung der Asbestsanierungsarbeiten
- Fachbauleitung der Sanierungsarbeiten
- Visuelle Kontrolle nach erfolgter Asbestsanierung und Luftmessung nach VDI-Norm 3492 des Vereins Deutscher Ingenieure.
- Freigabe der Sanierungszone aufgrund der Resultate der Luftmessung

Zu beachten:
- Alle vor 1990 um- oder neu gebauten Gebäude sind potentiell betroffen.
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Der Eigentümer ist für die Gesundheit der Nutzer und Arbeiter verantwortlich.
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Bau-, Rückbau- bzw. Umbaugenehmigungen für Gebäude mit Verdacht auf Asbest erfordern gemäss VVEA eine Schadstoffuntersuchung.
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Asbestsanierungen müssen von Spezialunternehmungen durchgeführt werden und sind im Terminplan einzuplanen.

Standpunkt des Experten:
- Eine gründliche Abklärung der Schadstoffsituation in einem Gebäude erhöht die Planungssicherheit und Kosteneinhaltung des Bauvorhabens und minimiert das Risiko gesundheitlicher Gefährdungen von Nutzern und Baubeteiligten.
Nur mit Analysen von Materialproben durch ein zertifiziertes Labor kann das Vorhandensein oder die Abwesenheit von Asbest bestätigt werden.
Fachliche Empfehlungen
Kauf, Verkauf:
Bestimmung des Minderwerts aufgrund von Asbestvorkommen.
Planung:
Berücksichtigung von Erkenntnissen einer Schadstoffuntersuchung in allen Planungsphasen.
Projekt:
Abstimmung der Asbestsanierung mit den weiteren und zeitgleichen Arbeiten im / am Gebäude.
Ausführung:
Fachbauleitung durch einen Experten.
Kontakt: [email protected]
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