Risiken und Immissionen : Innenlärm, Schallschutz und Raumakustik

An den Schallschutz in Gebäuden und eine gute Raumakustik werden immer höhere Anforderungen und Erwartung seitens der Nutzer gestellt, da die Beeinträchtigung durch Lärm zunehmend als schwere Belastung empfunden wird. Die Realisierung eines guten Schallschutzes in Gebäuden ist vor allem dann gut möglich, wenn die Anforderungen frühzeitig bekannt sind. Nachträgliche Nachbesserungen führen immer zu höheren Kosten und oftmals auch gestalterisch-technisch unbefriedigenden Ergebnissen.

 

Die Qualität des baulichen Schallschutzes ist ein wichtiges Element bei der Schätzung des Werts einer Immobilie.

Schlüsselfragen für den Bauherrn : 

  • Welche Vorgaben bestehen bezüglich Schallschutz in Innenräumen?
  • Welche Massnahmen sind geeignet, die Raumakustik zu verbessern?
  • Was für gestalterische Konsequenzen hat eine verbesserte Akustik?
  • Mit welchen Kosten/Mehrkosten muss für eine verbesserte Schalldämmung und Raumakustik gerechnet werden?

 

Beschreibung der Leistungen der CSD Ingenieure AG :

  • Analyse der Projektpläne, Beratung im Hinblick auf den internen Schallschutz im Gebäude und eine optimale Raumakustik
  • Bestimmung der im Hinblick auf die Nachbarschaft zu erfüllenden Anforderungen; Festlegung sinnvoller Nutzungseinheiten
  • Konstruktionsvorschläge zur Erfüllung der Anforderungen (Schalldämmung gegen Fluglärm, Trittschall und Lärm von technischen Anlagen)
  • Vor-Ort-Analyse bestehender Gebäude vor der Renovierung zur Festlegung der Baumassnahmen zur Einhaltung der Anforderungen; Bestimmen der wirtschaftlichsten Massnahmen und maximal möglichen Schallschutzziele in Bestandsbauten bei Umnutzungen
  • Messungen und Kontrollen vor Ort

 

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Zu beachten :

  • Bei Neu- und Umbauten mit erheblichen Änderungen sowie einer Umnutzung müssen die Anforderungen der LSV und die Mindestanforderungen der SIA-Norm 181 erfüllt werden.
  • Oft führen kleine Fehler in der Planung und/oder der Ausführung zu Lärmbrücken, die die Lärmausbreitung begünstigen.
  • Aufgrund der zunehmenden Lärmempfindlichkeit von Menschen reichen die Minimalanforderungen der Norm nicht unbedingt aus, um den Schallschutz in Gebäuden sicherzustellen.
  • In Bestandsbauten ist die Verbesserung des Schallschutzes zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nicht beliebig verbesserbar.


Rechtsgrundlagen :

ISO-Normen 140 und 170, Lärmschutzverordnung (LSV), SIANorm 181 (Schallschutz im Hochbau).

 

Expert

Standpunkt des Experten : 

  • Die Übertragung von Geräuschen durch Bauelemente ist abhängig von der Ausführungsqualität, der Geometrie und dem verwendeten Material.
  • Es ist sinnvoll, in der Planung die Meinung eines Experten einzuholen, um späteren Beschwerden vorzubeugen.
  • Eine Überprüfung der Ausführungspläne kann Planungs- und Ausführungsfehler frühzeitig vermeiden helfen.
  • Nachträgliche Korrekturen sind gestalterisch und technisch immer nachteilig, sowie deutlich teurer.

 

toolsFachliche Empfehlungen

 

Kauf, Verkauf :
Bestimmung des Minderwerts aufgrund von Lärm und ggfs. unzureichendem Schallschutz.


Planung :
Vorstudien, konzeptionelle und konstruktive Planung.


Projekt : 
Einbeziehung eines Akustikers von Beginn an.


Ausführung :
Überwachung durch den Akustiker.

 

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  Kontakt : [email protected]


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