Risiken und Immissionen : Innenlärm, Schallschutz und Raumakustik
An den Schallschutz in
Gebäuden und eine gute
Raumakustik werden immer
höhere Anforderungen
und Erwartung seitens
der Nutzer gestellt, da
die Beeinträchtigung
durch Lärm zunehmend
als schwere Belastung
empfunden wird. Die
Realisierung eines
guten Schallschutzes in
Gebäuden ist vor allem
dann gut möglich, wenn die
Anforderungen frühzeitig
bekannt sind. Nachträgliche
Nachbesserungen
führen immer zu höheren
Kosten und oftmals auch
gestalterisch-technisch
unbefriedigenden
Ergebnissen.
Die Qualität des baulichen Schallschutzes
ist ein wichtiges Element bei der
Schätzung des Werts einer Immobilie.
Schlüsselfragen für den Bauherrn :
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Welche Vorgaben bestehen bezüglich Schallschutz in Innenräumen?
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Welche Massnahmen sind geeignet, die Raumakustik zu
verbessern?
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Was für gestalterische Konsequenzen hat eine verbesserte Akustik?
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Mit welchen Kosten/Mehrkosten muss für eine verbesserte
Schalldämmung und Raumakustik gerechnet werden?
Beschreibung der Leistungen der CSD Ingenieure AG :
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Analyse der Projektpläne, Beratung im Hinblick auf den internen
Schallschutz im Gebäude und eine optimale Raumakustik
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Bestimmung der im Hinblick auf die Nachbarschaft zu erfüllenden
Anforderungen; Festlegung sinnvoller Nutzungseinheiten
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Konstruktionsvorschläge zur Erfüllung der Anforderungen
(Schalldämmung gegen Fluglärm, Trittschall und Lärm von
technischen Anlagen)
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Vor-Ort-Analyse bestehender Gebäude vor der Renovierung zur
Festlegung der Baumassnahmen zur Einhaltung der Anforderungen;
Bestimmen der wirtschaftlichsten Massnahmen und maximal
möglichen Schallschutzziele in Bestandsbauten bei Umnutzungen
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Messungen und Kontrollen vor Ort
Zu beachten :
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Bei Neu- und Umbauten mit erheblichen Änderungen sowie
einer Umnutzung müssen die Anforderungen der LSV und die
Mindestanforderungen der SIA-Norm 181 erfüllt werden.
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Oft führen kleine Fehler in der Planung und/oder der Ausführung
zu Lärmbrücken, die die Lärmausbreitung begünstigen.
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Aufgrund der zunehmenden Lärmempfindlichkeit von Menschen
reichen die Minimalanforderungen der Norm nicht unbedingt
aus, um den Schallschutz in Gebäuden sicherzustellen.
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In Bestandsbauten ist die Verbesserung des Schallschutzes
zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten nicht beliebig
verbesserbar.
Rechtsgrundlagen :
ISO-Normen 140 und 170, Lärmschutzverordnung (LSV), SIANorm
181 (Schallschutz im Hochbau).
Standpunkt des Experten :
- Die Übertragung von Geräuschen durch Bauelemente ist abhängig
von der Ausführungsqualität, der Geometrie und dem
verwendeten Material.
- Es ist sinnvoll, in der Planung die Meinung eines Experten
einzuholen, um späteren Beschwerden vorzubeugen.
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Eine Überprüfung der Ausführungspläne kann Planungs- und
Ausführungsfehler frühzeitig vermeiden helfen.
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Nachträgliche Korrekturen sind gestalterisch und technisch
immer nachteilig, sowie deutlich teurer.
Fachliche Empfehlungen
Kauf, Verkauf :
Bestimmung des Minderwerts
aufgrund von Lärm und ggfs.
unzureichendem Schallschutz.
Planung :
Vorstudien, konzeptionelle und
konstruktive Planung.
Projekt :
Einbeziehung eines Akustikers
von Beginn an.
Ausführung :
Überwachung durch den Akustiker.
Kontakt : [email protected]