Den Baugrund im Griff behalten : Archäologie und Denkmalschutz

Die Schweiz verfügt über einen kulturell bedeutenden Gebäudebestand und eine Vielzahl archäologischer Fundstätten. Bisweilen widersprechen sich die heutigen Ziele und Wünsche beim Bauen mit den Forderungen nach einem möglichst unverfälschten Erhalt archäologischer Fundstätten oder geschützter Bestandsbauten. Die angemessene Vereinbarkeit neuer Nutzungen und heutiger Komforterwartungen in Gebäuden mit dem bauhistorischen Erbe sind eine wesentliche Aufgabe für Planung und Bauausführung.

 

Die Entdeckung eines archäologischen Objekts ist für die Wissenschaft aufregend. Für das Projekt kann sie jedoch grosse Folgen haben.

Schlüsselfragen für den Bauherrn : 

  • Bestehen Schutzvorgaben seitens Archäologie und/oder Denkmalschutz? 
  • Bestehen Einschränkungen bei der Bebaubarkeit und Nutzung der Parzelle?
  • Ist beim Aushub mit archäologischen Funden zu rechnen und welches sind die Auswirkungen auf das Projekt?
  • Kann das Bauprojekt Auswirkungen auf inventarisierte Objekte und Ortsbilder haben?

 

Beschreibung der Leistungen der CSD Ingenieure AG :

  • Ermitteln von inventarisierten Objekten und Ortsbildern sowie archäologischer Fundstätten und Verdachtsflächen
  • Organisation von archäologischen Erkundungsgrabungen und bauhistorischen Dokumentationen, soweit erforderlich
  • Sichtbarkeitsanalysen und Fotomontagen zur Darstellung von Projektauswirkungen
  • Koordination der zu treffenden Massnahmen mit der Denkmalpflege und der kantonalen Stelle für Archäologie

 

pin

Zu beachten :

  • Eingriffe in archäologische Fundstätten und/oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden erfordern besondere Bewilligungsverfahren.
  • Durch Unachtsamkeit können gravierende bauliche Schäden und Probleme an archäologischen Fundstätten entstehen.
  • Eine archäologische Voruntersuchung ermöglicht eine solidere Zeitplanung für Bauprojekte in Gebieten mit bekannten archäologischen Fundstellen.

 

 

Rechtsgrundlagen :

Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV), Raumplanungsgesetz (RPG), Raumplanungsverordnung (RPV), Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS), Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS), kantonale und kommunale Inventare und Gesetzgebungen.

 

 

expert

Standpunkt des Experten : 

  • Für Projekte im Umfeld von inventarisierten Ortsbildern oder archäologischen Fundstätten erhöhen frühzeitige Untersuchungen die Planungssicherheit.

toolsFachliche Empfehlungen

 

Kauf, Verkauf :
Vorstudien zu Mehrkosten und Bewilligungsverfahren.


Planung :
Vorstudien und Konzeption von Lösungen zur optimalen Berücksichtigung der Schutzziele.


Projekt : 
Detailplanung der Massnahmen und Koordination mit Denkmalschutz und archäologischem Dienst.


Ausführung :
Materialisierungskonzepte, Fachbauleitung, Beratung vor Ort und denkmalgerechte Konstruktionsweisen.

 

contact

  Kontakt : [email protected]


Für mehr Informationen über dieses Thema, gehen Sie nach "Abfall und Altlasten"

© 2025 CSD INGENIEURE

Delivered by IDX – link to website (opens in a new window)