Den Baugrund im Griff behalten : Archäologie und Denkmalschutz
Die Schweiz verfügt über
einen kulturell bedeutenden
Gebäudebestand und eine
Vielzahl archäologischer
Fundstätten. Bisweilen
widersprechen sich
die heutigen Ziele und
Wünsche beim Bauen
mit den Forderungen
nach einem möglichst
unverfälschten Erhalt
archäologischer
Fundstätten
oder geschützter
Bestandsbauten.
Die angemessene
Vereinbarkeit neuer
Nutzungen und heutiger
Komforterwartungen
in Gebäuden mit dem
bauhistorischen Erbe
sind eine wesentliche
Aufgabe für Planung und
Bauausführung.
Die Entdeckung eines archäologischen Objekts
ist für die Wissenschaft aufregend. Für das
Projekt kann sie jedoch grosse Folgen haben.
Schlüsselfragen für den Bauherrn :
- Bestehen Schutzvorgaben seitens Archäologie und/oder Denkmalschutz?
- Bestehen Einschränkungen bei der Bebaubarkeit und Nutzung der Parzelle?
- Ist beim Aushub mit archäologischen Funden zu rechnen und welches sind die Auswirkungen auf das Projekt?
- Kann das Bauprojekt Auswirkungen auf inventarisierte Objekte und Ortsbilder haben?
Beschreibung der Leistungen der CSD Ingenieure AG :
- Ermitteln von inventarisierten Objekten und Ortsbildern sowie archäologischer Fundstätten und Verdachtsflächen
- Organisation von archäologischen Erkundungsgrabungen und bauhistorischen Dokumentationen, soweit erforderlich
- Sichtbarkeitsanalysen und Fotomontagen zur Darstellung von Projektauswirkungen
- Koordination der zu treffenden Massnahmen mit der Denkmalpflege und der kantonalen Stelle für Archäologie
Zu beachten :
- Eingriffe in archäologische Fundstätten und/oder unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden erfordern besondere Bewilligungsverfahren.
- Durch Unachtsamkeit können gravierende bauliche Schäden und Probleme an archäologischen Fundstätten entstehen.
- Eine archäologische Voruntersuchung ermöglicht eine solidere Zeitplanung für Bauprojekte in Gebieten mit bekannten archäologischen Fundstellen.
Rechtsgrundlagen :
Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG), Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV), Raumplanungsgesetz (RPG), Raumplanungsverordnung (RPV), Verordnung über das Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (VISOS), Verordnung über das Bundesinventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (VIVS), kantonale und kommunale Inventare und Gesetzgebungen.
Standpunkt des Experten :
- Für Projekte im Umfeld von inventarisierten Ortsbildern oder archäologischen Fundstätten erhöhen frühzeitige Untersuchungen die Planungssicherheit.
Fachliche Empfehlungen
Kauf, Verkauf :
Vorstudien zu Mehrkosten und Bewilligungsverfahren.
Planung :
Vorstudien und Konzeption von Lösungen zur optimalen Berücksichtigung der Schutzziele.
Projekt :
Detailplanung der Massnahmen und Koordination mit Denkmalschutz und archäologischem Dienst.
Ausführung :
Materialisierungskonzepte, Fachbauleitung, Beratung vor Ort und denkmalgerechte Konstruktionsweisen.
Kontakt : [email protected]
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