Risiken und Immissionen : Naturgefahren

Mit dem fortschreitenden Klimawandel nimmt auch die Häufigkeit von wetterbedingten Naturkatastrophen zu. In der Regel ist die Abschätzung von Naturgefahren im Vorfeld möglich und erlaubt es, geeignete Vorsorgemassnahmen an Gebäuden im Gefährdungsbereich zu treffen. Ebenfalls lässt sich die Bebaubarkeit von Parzellen aufgrund von Naturgefahren bestimmen.

 

Das Auftreten von Naturgefahren nimmt mit dem Klimawandel zu. Eine bessere Kenntnis der Naturgefahren hilft, effiziente Präventionsmassnahmen zu treffen.

Schlüsselfragen für den Bauherrn : 

  • Steht mein Gebäude im Gefahrenbereich von Naturgefahren (insbesondere Erdrutsche, Steinschlag und Überschwemmungen)?
  • Wie kann ich mein Gebäude oder Objekt vor Naturgefahren schützen?
  • Welche Massnahmen sind geeignet und mit welchen Mehrkosten ist zu rechnen?
  • Gibt es Möglichkeiten zur Kostenteilung mit der öffentlichen Hand?

 

Beschreibung der Leistungen der CSD Ingenieure AG :

  • Gutachten zu den absehbaren Naturgefahren und Beurteilung der Bebaubarkeit einer Parzelle
  • Detaillierte Kartierung und Gefahrenermittlung
  • Berechnungen und Modellierungen zur Ausbreitung und Masse von Ablagerungen und Wasserpegeln
  • Geologische, hydrogeologische und geotechnische Untersuchungen
  • Diagnose zu Ursachen von Instabilitäten
  • Lösungsvarianten zur Stabilisierung und zum Schutz vor Instabilitäten erarbeiten
  • Geländeaufnahmen und Fachbauleitung bei Sanierungsarbeiten am hängenden Seil (z.B. bei Felsreinigung)
  • Planung und Bemessung der Schutzmassnahmen
  • Ausführungsplanung, lokale Bauleitung
  • Subventionierungsdossiers erarbeiten
  • Pikettdienst

 

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Zu beachten :

  • Als Grundlage dienen die Gefahrenkarten der Kantone.
  • Gegen alle Naturgefahren (Überschwemmungen, Murgänge, Erdrutsche, Steinschlag und Lawinen) gibt es Schutzmassnahmen.
  • Die kantonalen Gefahrenkarten sind ein Instrument der Raumplanung.


Rechtsgrundlagen :

Raumplanungsgesetz (RPG), Waldgesetz (WaG), Wasserbaugesetz (WBG), Landwirtschaftsgesetz (LWG), Raumplanungsverordnung (RPV), Wasserbauverordnung (WBV), Waldverordnung (WaV) Hilfsmittel und Empfehlungen der Nationalen Plattform Naturgefahren (PLANAT), kantonale Richtlinien.

 

Expert

Standpunkt des Experten : 


Je früher Gefährdungen durch Naturgefahren im Projekt berücksichtigt werden, umso geringer fallen die damit verbundenen Kosten aus.

toolsFachliche Empfehlungen


Planung :
Neubauten so platzieren, dass sie nicht von Naturgefahren tangiert werden, oder spezifische Objektschutzmassnahmen vorsehen. 


Projekt : 
Gefahrenspezifische Projektoptimierung.


Ausführung :
Begleitung der Bauarbeiten.

 

contact

  Kontakt : [email protected]


Für weitere Informationen zu diesem Thema informieren Sie sich am besten auf der Seite "Schutz gegen Naturgefahren" oder "Natur, Raum und Umwelt".

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