Risiken und Immissionen : Naturgefahren
Mit dem fortschreitenden
Klimawandel nimmt
auch die Häufigkeit
von wetterbedingten
Naturkatastrophen
zu. In der Regel ist
die Abschätzung von
Naturgefahren im
Vorfeld möglich und
erlaubt es, geeignete
Vorsorgemassnahmen
an Gebäuden im
Gefährdungsbereich zu
treffen. Ebenfalls lässt
sich die Bebaubarkeit von
Parzellen aufgrund von
Naturgefahren bestimmen.
Das Auftreten von Naturgefahren nimmt
mit dem Klimawandel zu. Eine bessere
Kenntnis der Naturgefahren hilft, effiziente
Präventionsmassnahmen zu treffen.
Schlüsselfragen für den Bauherrn :
- Steht mein Gebäude im Gefahrenbereich von Naturgefahren
(insbesondere Erdrutsche, Steinschlag und Überschwemmungen)?
- Wie kann ich mein Gebäude oder Objekt vor Naturgefahren schützen?
- Welche Massnahmen sind geeignet und mit welchen Mehrkosten
ist zu rechnen?
- Gibt es Möglichkeiten zur Kostenteilung mit der öffentlichen Hand?
Beschreibung der Leistungen der CSD Ingenieure AG :
- Gutachten zu den absehbaren Naturgefahren und Beurteilung der
Bebaubarkeit einer Parzelle
- Detaillierte Kartierung und Gefahrenermittlung
- Berechnungen und Modellierungen zur Ausbreitung und Masse von
Ablagerungen und Wasserpegeln
- Geologische, hydrogeologische und geotechnische Untersuchungen
- Diagnose zu Ursachen von Instabilitäten
- Lösungsvarianten zur Stabilisierung und zum Schutz vor Instabilitäten
erarbeiten
- Geländeaufnahmen und Fachbauleitung bei Sanierungsarbeiten am
hängenden Seil (z.B. bei Felsreinigung)
- Planung und Bemessung der Schutzmassnahmen
- Ausführungsplanung, lokale Bauleitung
- Subventionierungsdossiers erarbeiten
- Pikettdienst

Zu beachten :
- Als Grundlage dienen die Gefahrenkarten der Kantone.
- Gegen alle Naturgefahren (Überschwemmungen,
Murgänge, Erdrutsche, Steinschlag und Lawinen) gibt
es Schutzmassnahmen.
- Die kantonalen Gefahrenkarten sind ein Instrument
der Raumplanung.
Rechtsgrundlagen :
Raumplanungsgesetz (RPG), Waldgesetz (WaG),
Wasserbaugesetz (WBG), Landwirtschaftsgesetz (LWG),
Raumplanungsverordnung (RPV), Wasserbauverordnung
(WBV), Waldverordnung (WaV) Hilfsmittel und
Empfehlungen der Nationalen Plattform Naturgefahren
(PLANAT), kantonale Richtlinien.

Standpunkt des Experten :
Je früher Gefährdungen durch Naturgefahren im Projekt
berücksichtigt werden, umso geringer fallen die damit
verbundenen Kosten aus.
Fachliche Empfehlungen
Planung :
Neubauten so platzieren, dass
sie nicht von Naturgefahren
tangiert werden, oder spezifische
Objektschutzmassnahmen vorsehen.
Projekt :
Gefahrenspezifische
Projektoptimierung.
Ausführung :
Begleitung der Bauarbeiten.
Kontakt : [email protected]
Für weitere Informationen zu diesem Thema informieren Sie sich am besten auf der Seite "Schutz gegen Naturgefahren" oder "Natur, Raum und Umwelt".