Besonderheiten
Das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) hält betreffend dem öffentlichem Verkehr fest, dass Haltepunkte, die aus Gründen der Substanzerhaltung, des Netzausbaus, der Betriebssicherheit o.Ä. umgebaut werden, den Bedürfnissen der alters- und behinderungsbedingt eingeschränkten Reisenden entsprechen müssen.
Die relevanten Anpassungen sind in diesen Fällen normalerweise günstig realisierbar. Bauten, Anlagen und Fahrzeuge, die nicht während Umbauarbeiten angepasst werden können, müssen bis spätestens Ende 2023 innerhalb eines Sonderprogramms angepasst werden.
Beteiligt sind diverse externe Fachplaner und involvierte Dienststellen (Fachdienste), was grosses Bahn-Fachwissen und eine intensive Koordination erfordert. Das Umfeld erfordert Massnahmen bezüglich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit.