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Stark verbauter Gewässerabschnitt der Steinach
Die Änderung des eidgenössischen Gewässerschutzgesetzes (GschG) vom 11. Dezember 2009 und die damit verbundene Änderung in der Gewässerschutzverordnung (GSchV) vom 4. Mai 2011 befassen sich vornehmlich mit der ökologischen Situation der Fliessgewässer (Revitalisierung, Raumbedarf, Schwall/Sunk, Geschiebehaushalt, etc.). Diese Änderungen führen dazu, dass die Kantone neue Instrumente benötigen, u.a. :
Die dafür notwendigen Grundlagedaten bestehen u.a. aus ökomorphologischen Aufnahmen.
- Sohlenbreite
- Gewässertyp
- Breiten- und Tiefenvariabilität
- Verbauung Sohle und Böschungsfuss
- Uferbereich
MSc Geografie CAS Raumplaner ETH / FSU Geschäftsleiter / Umwelt, Geologie, Wasser
Tel: +41 31 970 35 52 E-Mail