Mit der Neustrukturierung im Asylbereich soll in Zukunft eine Mehrheit der Asylverfahren in Zentren des Bundes rechtskräftig abgeschlossen werden. Dafür braucht der Bund deutlich mehr Unterbringungsplätze für Asylsuchende. Jede Region soll über ein grosses Verfahrenszentrum (VZ) verfügen in dem die Asylsuchenden registriert werden und in welchem die Asylgesuche in einem schnellen Taktverfahren bearbeitet werden. Die Kantone SH, TG, SG, AR, Al, GL und GR bilden die Verfahrensregion Ostschweiz.